Maria E. Gerlach-Pieroth

Rechtsanwältin und Notarin

Verkehrsunfallrecht

Wir beraten und vertreten in allen Angelegenheiten des Verkehrsrechts und setzen auch Schadensersatzforderungen durch.

Häufig muss ein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoßes oder Geschwindigkeitsüberschreitung etc. eingelegt werden. Oftmals ist auch die Frage zu klären, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat gegeben ist.

Schließlich setzen wir gegenüber den Haftpflichtversicherungen Ihre Schadensersatzpositionen, insbesondere Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten, Wertminderung, allgemeine Auslagenpauschale außergerichtlich und auch gerichtlich durch.

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