Maria E. Gerlach-Pieroth

Rechtsanwältin und Notarin

Eheverträge

Gerade im Hinblick auf die jüngsten Entscheidungen der obersten Gerichte(BGH u BVerfassG) ist es erforderlich, rechtzeitig einen Ehevertrag zu schließen.

Ich empfehle Ihnen, einen

  • Vertrag vor der Heirat

zu schließen, um die Gefahren bei wirtschaftlichem Ungleichgewicht der Partner zu verringern.

  • Im Zusammenhang mit einer Trennung oder beabsichtigten Ehescheidung,

um eine kostenträchtige langjährige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Im Einzelnen sind zu regeln:

  • Fragen im Zusammenhang mit dem Zugewinn:
  • Ausschluss oder Modifizierung des Zugewinns, eventuell Gütertrennung
  • Unterhalt nach der Scheidung, auch dessen Höhe und Dauer
  • Ausschluss oder Einschränkung des Versorgungsausgleiches (Rententeilung)
  • Trennungsfolgen für Kinder (Lebensmittelpunkt, Umgang, Ferienregelungen)
  • Tragung von Kosten von Ehescheidung und Ehevertrag.

Bei all diesen Dingen erhalten Sie umfassende Informationen und werden auch in Einzelfragen aufgeklärt. Für die Beteiligten werden individuell abgestimmte Regelungen erarbeitet und auch, falls erforderlich, notariell beurkundet.

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