Maria E. Gerlach-Pieroth

Rechtsanwältin und Notarin

Abzocke, Abo-Fallen im Internet mit versteckten Kosten

Seit fünf bis sechs Jahren sorgen Abo-Fallen im Internet, also Internetseiten mit versteckten Kosten, für Ärger.

Millionen Menschen erhielten seitdem Rechnungen und Mahnungen dubioser Abzocker oder von diesen beauftragten Rechtsanwälten für angeblich kostenpflichtige Dienste.

So funktionieren alle Abo-Fallen:

Die Preise werden klein gedruckt, dann erscheint ein Formular, in das die Nutzer ihre Adressen eingeben sollen.

Wenn dann ein Schreiben mit Zahlungsaufforderung oder eine Rechnung kommt, soll man sich nicht beeindrucken lassen.

Gegen unberechtigte Forderungen, z. B. unwissentlich ein Abonnement für einen Routenplaner, Gedichte oder Grußkarten etc. geschlossen zu haben, soll man sich zur Wehr setzen.

Man kann ein Widerspruchsschreiben selbst verfassen oder gleich professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um sich weiteren Ärger und Schriftverkehr zu ersparen. Es gibt letztlich viel Schindluder in diesem Bereich.

Nur eins sollte man nicht tun, gleich zahlen.

Denn Derjenige, der Geld haben will, muss nachweisen, dass es zu einem wirksamen Vertragsschluss gekommen ist. Das wird oft schwierig sein, wenn er im Kleingedruckten in den AGBs versteckt hat, dass seine Dienstleistung etwas kosten soll, oder wenn er vorgetäuscht hat, dass sein Dienst kostenlos ist. Wenn man als Betroffener selbst widersprochen hat, erhält man in der Regel meist weitere Mahnungen und Drohbriefe. So ist von Schufa-Einträgen, Verlust der Kreditwürdigkeit, von drohenden Einträgen ins Schuldnerverzeichnis, Gerichtsvollzieher, Gehaltspfändung etc. die Rede.

Dies ist jedoch alles letztlich haltlos und verunsichert lediglich.

Voraussetzung dafür ist nämlich, dass die Dienste-Anbieter erst einen sogenannten "gerichtlichen Titel" erwirkt haben.

Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid nach Hause gekommen ist, muss in jedem Fall reagiert werden, und zwar innerhalb von 14 Tagen, andernfalls ergeht ein Vollstreckungsbescheid, dies ist ein Titel, und nach entsprechendem Erlass kann dann u. a. gepfändet werden.

In unserer Kanzlei haben wir schon viele derartige Fälle bearbeitet.
Wir vertreten Sie engagiert und kompetent.

Kontakt | Anfahrt | Impressum

Achtung! Sie verwenden einen veralteten Browser und können nicht alle Funktionen dieser Webseite nutzen.
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser!